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Angebot erstellen als Dachdecker: Aufbau, Positionen, Varianten

Redaktion Roofsoft · Herausgeber: Markus Kienzl, 0x0 Marketing GmbH · Stand: Oktober 2026 · So arbeiten wir

Der Kunde vergleicht drei Angebote. Zwei davon nennen eine Summe und den Satz „Dach neu eindecken“. Deins listet jede Leistung mit Menge und Preis, zeigt eine Variante mit Dämmung und erklärt, was Gerüst und Entsorgung kosten. Du musst nicht der Billigste sein, wenn der Kunde versteht, wofür er bei dir zahlt.

Der Kopf des Angebots

Oben stehen dein Betrieb mit Anschrift und Kontakt, der Kunde und die Baustelle, falls sie von der Kundenanschrift abweicht. Dazu kommen Angebotsnummer, Datum und die Bindefrist, also wie lange du dich an den Preis hältst. Bei steigenden Materialpreisen schützt dich eine kurze Bindefrist. Nenn außerdem den geplanten Ausführungszeitraum, damit der Kunde seine Planung darauf abstimmt.

Positionen aus dem Aufmaß

Den Hauptteil bilden die Positionen. Jede Position beschreibt eine Leistung, die Menge mit Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtpreis. Die Mengen kommen aus dem Aufmaß: Dachfläche in Quadratmetern, Firste, Grate, Kehlen und Ortgänge in laufenden Metern, Anschlüsse und Dachfenster als Stück. Die Fläche rechnest du mit dem Dachflächenrechner vor.

Eine Steildach-Sanierung gliederst du zum Beispiel so: Baustelleneinrichtung, Gerüst, alte Eindeckung abnehmen und entsorgen, Lattung erneuern, Unterdeckung, Neueindeckung, First und Grat, Anschlüsse an Kamin und Dachfenster, Dachrinnen und Fallrohre, Baustelle räumen. Beschreib jede Position so, dass ein Laie sie versteht und ein zweiter Dachdecker sie gleich kalkulieren könnte.

Varianten, Alternativ- und Eventualpositionen

Viele Kunden entscheiden sich erst beim Vergleich. Biete deshalb Varianten an, zum Beispiel die Neueindeckung mit und ohne Aufsparrendämmung oder mit Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage. Kennzeichne Alternativpositionen klar: Sie ersetzen eine andere Position und zählen nicht zur Summe.

Eventualpositionen stehen für Arbeiten, die du erst beim Abdecken beurteilen kannst. Typisch sind morsche Sparren oder eine beschädigte Schalung. Setz einen Einheitspreis für den laufenden Meter Sparren oder den Quadratmeter Schalung an. So hat der Kunde den Preis vorher schwarz auf weiß, und du diskutierst auf der Baustelle nicht über Nachträge.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Im Alltag fallen beide Begriffe durcheinander, rechtlich unterscheidet das BGB sie. Für einen Kostenanschlag gilt nach § 632 Abs. 3 BGB: Im Zweifel bekommst du ihn nicht bezahlt. Willst du für den Aufwand Geld, vereinbarst du das vorher schriftlich mit dem Kunden.

Hast du einen Kostenanschlag abgegeben, ohne die Richtigkeit zu garantieren? Dann gilt § 649 Abs. 2 BGB: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde kann den Vertrag dann kündigen. Welche Überschreitung als wesentlich gilt, legt das Gesetz nicht in Prozent fest. Für Einzelfälle fragst du deine Innung oder eine Anwältin. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Zahlungsbedingungen und Abschläge

Bei größeren Aufträgen vereinbarst du Abschlagszahlungen, zum Beispiel nach dem Abdecken und nach der Eindeckung. Schreib Zahlungsziel und Abschläge ins Angebot, dann stehen sie später im Vertrag. Vereinbarst du die VOB/B, nennst du das ausdrücklich. Ob und wie du die VOB/B mit Privatkunden wirksam vereinbarst, klärst du mit deiner Innung oder einer Anwältin.

Zwei Beispiele aus dem Alltag

Ein Kunde ruft wegen eines undichten Dachs an. Du stellst beim Termin fest, dass die Unterdeckung fehlt und die Lattung durch ist. Du schickst zwei Angebote: eine Reparatur der betroffenen Fläche und eine Komplettsanierung mit Dämmung. Der Kunde sieht beide Preise nebeneinander und entscheidet sich für die Sanierung, weil die Reparatur in drei Jahren wieder ansteht.

Ein Hausverwalter fragt für ein Mehrfamilienhaus an. Er will die Positionen mit drei anderen Angeboten vergleichen. Du gliederst nach seinen Vorgaben, setzt Gerüst und Container getrennt und nennst Eventualpositionen für Sparrenschäden. Beim Vergleich fällt auf, dass zwei Mitbewerber die Entsorgung vergessen haben.

Vom Aufmaß zum Angebot ohne Abtippen

Roofsoft soll das Angebot aus dem Aufmaß erzeugen: Du misst am Dach, die Mengen landen in den Positionen, Preise kommen aus deiner Kalkulation. Wie du den Stundenverrechnungssatz dafür rechnest, steht im Ratgeber zur Kalkulation. Den Start von Roofsoft erfährst du über den Newsletter.

Häufige Fragen

Muss ich ein Angebot kostenlos erstellen?

Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Willst du Geld dafür, vereinbare das vorher mit dem Kunden.

Wie lange sollte die Bindefrist sein?

Das legst du selbst fest. Bei schwankenden Materialpreisen fährst du mit einer kurzen Frist sicherer.

Gehören Gerüst und Entsorgung ins Angebot?

Ja, als eigene Positionen. Fehlen sie, trägst du die Kosten.

Was ist eine Eventualposition?

Eine Leistung, die nur bei Bedarf anfällt, zum Beispiel der Austausch morscher Sparren. Sie hat einen Einheitspreis, zählt aber nicht zur Angebotssumme.

Quellen

  • § 632 BGB (Vergütung, Abs. 3 Kostenanschlag): gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html
  • § 649 BGB (Kostenanschlag): gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html

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